Der Widerstand gegen das Handelsabkommen der EU mit den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay wächst. Und das ist gut so! Das EU-Mercosur-Abkommen, auf das sich die Vertragspartner im Juni politisch geeinigt haben, dient den Exportinteressen einzelner Branchen. In Lateinamerika profitiert die Agrarindustrie von der Senkung der Zölle auf Rind- und Geflügelfleisch, Ethanol und Zucker; europäische und deutsche Konzerne profitieren von Zollsenkungen unter anderem im Auto-, Maschinenbau- und Chemiesektor. Doch für die Nachhaltigkeit hat das Abkommen wenig zu bieten: Denn bei Verstößen gegen Klima- und Umweltschutz oder bei Menschenrechtsverletzungen sieht es keine Sanktionen vor – das musste mittlerweile auch die Bundesregierung einräumen. Eine Prüfung, ob solche Sanktionsmöglichkeiten noch in das Abkommen eingefügt werden könnten, hält sie nach Berichten der taz dennoch nicht für notwendig, stattdessen soll das Abkommen möglichst schnell ratifiziert werden. Auch als Hebel, um die brasilianische Regierung zu einem positiven Handeln zu bewegen, taugt das EU-Mercosur-Abkommen nicht. Erst letzte Woche kippte der brasilianische Präsident Bolsonaro eine Verordnung, die die Umwandlung von Wald in Zuckerrohr-Plantagen verboten hatte. Damit schaffte er ideale Voraussetzungen, um die im Abkommen vorgesehenen zollfreien Quoten von 180.000 Tonnen Zucker und 650.000 Tonnen Bioethanol (auf Zuckerrohr-Basis) nach Europa exportieren zu können. Möglicherweise wird das Abkommen noch von Argentinien gestoppt: Nach den Präsidentschaftswahlen Ende Oktober steht dem Land ein Machtwechsel bevor, mit Alberto Fernández und der zukünftigen Vizepräsidentin Cristina Kirchner kehren die Peronisten zurück an die Macht. Im Vorfeld äußerten sie sich sehr kritisch gegenüber dem EU-Mercosur-Abkommen und stellten ein Nein in Aussicht. Ob sie dies tatsächlich umsetzen, hängt wesentlich von der Kabinettsbildung ab, die erst im Dezember abgeschlossen sein wird. Auf einen Stopp des Abkommens durch Lateinamerika sollten wir uns jedenfalls nicht verlassen! 2020 könnte das entscheidende Jahr für das EU-Mercosur-Abkommen werden: die EU-Kommission will die Übersetzung und rechtliche Prüfung zügig voranbringen, bereits im Herbst könnte der EU-Ministerrat über das Abkommen abstimmen, danach folgt das EU-Parlament. Daher gilt es nun, unseren Widerstand zu bündeln und gemeinsam die Ablehnung des Abkommens zu fordern. – Aktuelle Publikationen und Hintergrundinformationen zum Abkommen finden Sie in unserer Materialsammlung unter https://www.gerechter-welthandel.org/material/mercosur/. – Campact hat eine Petition dazu gestartet, die weiterhin unterzeichnet werden kann: https://www.campact.de/mercosur-amazonas/
+ + + Konzernklagen gegen den niederländischen Kohleausstieg + + + Bereits im September kündigte der deutsch-finnische Energiekonzern Uniper eine ISDS-Schiedsgerichtsklage gegen die Niederlande an, sollte der niederländische Senat das geplante Gesetz zum Kohleausstieg verabschieden. Rechtliche Basis dafür ist der Vertrag über die Energiecharta, der Investitionen im Energiebereich schützt – mehr dazu erfahren Sie im kurzen Erklärvideo von PowerShift. Ende Oktober gab auch RWE bekannt, die Niederlande verklagen zu wollen. Auch das schwedische Unternehmen Vattenfall könnte sich anschließen. Ob die beiden Unternehmen ebenfalls eine ISDS-Klage anstreben oder vor ein niederländisches Gericht ziehen, ist derzeit noch unklar. Theoretisch stehen ihnen beide Wege offen. Damit steht dem Land eine Klagewelle bevor, die Milliarden Euro an Steuergeldern kosten würde – und alles nur, weil die Regierung endlich handelt und die Klimakrise einzudämmen versucht. Die Höhe der Schadensersatzforderungen ist noch nicht bekannt. Bekannt ist jedoch, dass ein möglichst baldiger Ausstieg aus der Kohle unumgänglich ist, um die Klimakrise zu stoppen. Keinesfalls dürfen Konzernprofite über dem Klimaschutz und über der Sicherung der zukünftigen Lebensgrundlagen stehen!
+ + + Am 29. November gemeinsam mit Fridays For Future für ein #NeustartKlima! + + + Fridays for Future ruft dazu auf, beim 4. Globalen Klimastreik am 29. November teilzunehmen und kurz vor Beginn der Klimakonferenz „die Straßen zu fluten“ und Klimagerechtigkeit einzufordern. Das Netzwerk Gerechter Welthandel und viele Mitgliedsorganisationen werden diesem Aufruf folgen. Im Rahmen der Kampagne „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“ werden wir unsere Forderung nach einem endgültigen Stopp der Sonderklagerechte für Konzerne auf die Demonstration in Berlin tragen. Denn mit diesen Sonderklagerechten fordern Konzerne Schadensersatz für eine Politik, die das Klima retten will (siehe oben). Außerdem werden wir den Klimastreik nutzen, um weitere Unterschriften gegen Sonderklagerechte zu sammeln. Wer die Petition noch nicht unterzeichnet hat, kann dies übrigens auch online tun. Die wichtigsten Gründe, warum die aktuellen Handels- und Investitionsschutzabkommen einem wirksamen Klimaschutz im Weg stehen, hatten wir anlässlich des letzten Klimastreiks im September im Blogbeitrag „Neoliberale Handelspolitik killt das Klima“ zusammengefasst.
+ + + Stoppen die Niederlande CETA? + + + 13 EU-Mitgliedsstaaten haben das EU-Kanada-Abkommen bereits ratifiziert, als nächstes steht die Abstimmung in den Niederlanden bevor. Im Dezember soll dort zunächst die zweite Kammer des Parlaments über CETA abstimmen, im kommenden Jahr der Senat – und dort sieht alles nach einem Nein aus! Denn mit der sozialdemokratischen Partei hat sich Anfang Oktober auch die letzte der zehn Oppositionsparteien ganz klar gegen das Abkommen positioniert, und CETA hat die erforderliche Mehrheit verloren. Nun kommt es darauf an, diese Haltung aufrecht zu erhalten! Nur wenn alle EU-Mitgliedsstaaten CETA zustimmen, kann das Abkommen vollständig in Kraft treten. Auch in Deutschland muss CETA noch von Bundestag und Bundesrat ratifiziert werden. Hier wird es unter anderem an Bündnis 90/Die Grünen liegen, das Abkommen zu stoppen: Die Partei ist derzeit an sieben Landesregierungen beteiligt, auch in Brandenburg und Sachsen sieht es nach einer Regierungsbeteiligung aus. Insgesamt stellen die Landesregierungen, an denen Bündnis90/Die Grünen beteiligt sind, damit 41 von 69 Stimmen im Bundesrat und können eine Zustimmung zu CETA verhindern. Die Partei hat sich aktiv an den Aktionen und am Protest gegen das Freihandelsabkommen EU-Kanada (CETA) beteiligt, nun muss sie diese Politik in die Realität umsetzen! Das „Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!“ trug diese Forderung Anfang letzter Woche an den Bundesvorstand von Bündnis90/Die Grünen heran. Mit einer Aktion vor der Bundesgeschäftsstelle forderten die Aktivist*innen: „Grüne, Klima retten! Stoppt CETA im Bundesrat!“
+ + + FDP will CETA-Ratifizierung voranbringen + + + Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag hat vergangene Woche einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Ratifizierung des EU-Kanada-Abkommens CETA durch den Bundestag vorsieht. Ein nahezu identischer Entwurf war bereits im März im Bundestag diskutiert und abgelehnt worden. Die SPD begründete ihre damalige Ablehnung mit den noch ausstehenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sowie des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Während der EuGH mittlerweile geurteilt (und den CETA-Investitionsschutz als EU-rechtskonform eingestuft) hat, steht die Entscheidung des BVerfG bis heute noch aus.
+ + + Gemeinsam gegen Sonderklagerechte für Konzerne! Für Menschenrechte und Umweltschutz! + + + Mitte Oktober fanden zwei Verhandlungen unter dem Dach der Vereinten Nationen statt, die Einfluss auf die Ausgestaltung der Weltwirtschaft haben werden: In Genf tagte die Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsrates zum UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte (Binding Treaty), parallel dazu fanden in Wien die UN-Verhandlungen zur Zukunft der Investor-Staat-Streitbeilegung und über die Einrichtung eines Multilateralen Investitionsgerichtshofes (Multilateral Investment Court – MIC) statt. Aus diesem Anlass waren Nichtregierungsorganisationen und lokale Bündnisse aus zwölf deutschen Städten am 12. Oktober auf der Straße und beteiligten sich am dezentralen Aktionstag „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!”. Mit kreativen Aktionen, Infoständen und Unterschriftensammlungen forderten sie, das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) nicht zu ratifizieren, keine neuen Abkommen mit Sonderklagerechten für Unternehmen (ISDS) abzuschließen und Konzerne für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung zur Verantwortung zu ziehen. Aktionen gab es unter anderem in Berlin, Köln, Konstanz und München – mehr dazu in unserem Blogbeitrag. Um auf die beiden Verhandlungsrunden aufmerksam zu machen, startete in Frankfurt außerdem die internationale Aktionstour „Menschenrechte vor Unternehmensgewinnen“, die vom UN-Menschenrechtsrat in Genf über mehrere Zwischenstationen zur UN-Kommission für Handelsrecht in Wien führte. Auch die Medien berichteten: Artikel erschienen unter anderem in der taz, der Jungen Welt, Frankfurter Rundschau sowie Der Freitag.
+ + + Wann kommt das Ende der EU-Investitionsschutzverträge? + + + Im März letzten Jahres sorgte das so genannte „Achmea-Urteil“ für Furore in den Debatten rund um Investitionsschutzabkommen, die Sonderklagerechte für Konzerne beinhalten: Der Europäische Gerichtshof entschied, dass derartige Abkommen nicht zwischen EU-Mitgliedsstaaten existieren dürfen, da dies die Hoheit des EU-Rechts unterlaufe. Die zahlreichen noch existierenden Abkommen müssen demnach gekündigt werden. Das war eine gute Nachricht für alle, die sich seit Jahren für die Abschaffung dieser Sonderklagerechte eingesetzt hatten! Eineinhalb Jahre nach dem Urteil hat die EU-Kommission nun einen Vorschlag für ein Abkommen vorgelegt, das die Kündigung der 168 noch gültigen Verträge regeln soll. Auch die so genannte „Sunset Clause“, die auch nach Kündigung der Abkommen für weitere 10 bis 20 Jahre die Anwendbarkeit der Sonderklagerechte ermöglicht, soll unwirksam werden. Doch es gibt Haken: Die Beilegung von bereits laufenden Klagen von Investoren gegen Staaten soll völlig intransparent ablaufen. Zudem lässt der Vorschlag der EU-Kommission den Vertrag über die Energiecharta völlig außen vor. Dieser Vertrag schützt Investitionen im Energiebereich, auf seiner Basis werden aktuell die meisten Investor-Staat-Klagen eingereicht – beispielsweise die Klage Vattenfalls gegen Deutschland wegen des Atomausstiegs sowie die angekündigten Klagen von Uniper wegen des niederländischen Kohleausstiegs (siehe oben). Ob der Vorschlag der EU-Kommission wie geplant umgesetzt wird, ist noch offen: Während zahlreiche Mitgliedsstaaten ihre Unterstützung zugesichert haben, wollen ihn einige Staaten wie Schweden und Finnland in dieser Form nicht unterzeichnen.
+ + + EU-Singapur-Abkommen (EUSFTA) tritt in Kraft + + + Das von der Europäischen Union und der Republik Singapur am 19. Oktober 2018 unterzeichnete Freihandelsabkommen (EUSFTA) wird am 21. November 2019 in Kraft treten. Das beschloss der EU-Ministerrat in der vergangenen Woche. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag der Organisationen Mehr Demokratie, foodwatch und Campact abgelehnt. Mit dem Eilantrag wollten die Organisationen erreichen, dass das Abkommen erst in Kraft tritt, wenn das Gericht über die von ihnen eingereichte Verfassungsbeschwerde entschieden hat. Dem Eilantrag gab das Gericht nicht statt; die Verfassungsbeschwerde wird es jedoch annehmen. Eine zweite Verfassungsbeschwerde gegen EUSFTA hat das Gericht indes abgelehnt. Der ebenfalls schon unterzeichnete Investitionsschutzvertrag zwischen der EU und Singapur wird hingegen noch nicht in Kraft treten. Er muss zunächst von den Parlamenten aller EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden.
Wenn Totgesagte wieder auferstehen. Wie die EU versucht, dem Investitionsschutz neues Leben einzuhauchen: Konzerne können Staaten vor privaten Schiedsgerichten verklagen, wenn ihnen beispielsweise durch Gesundheitsregulierungen oder Klimaschutzgesetze Gewinne entgehen. Ein ungerechtes System, gegen das hunderttausende Menschen in ganz Europa auf die Straße gingen. Jetzt versuchen die EU-Kommission und die nationalen Regierungen über Reformen, das System der Konzernklagen zu retten. Auch auf UN-Ebene wird das Thema debattiert. Dieses FactSheet setzt sich mit dem EU-Vorschlag des Multilateralen Gerichtshofs (MIC) als mögliche Reform zum System der Konzernklagerechte auseinander. Wie ist der Status Quo? Was würde der MIC ändern, oder ändert er vielleicht gar nichts und ist eher eine Schönheitskorrektur? Diese und anderen Fragen, auch zu den Verhandlungen auf UN-Ebene, werden in diesem FactSheet beantwortet. – Veröffentlicht von PowerShift
Download des 8-seitigen FactSheets unter https://power-shift.de/wp-content/uploads/2019/10/Factsheet_Wenn-Totgesagte-wieder-auferstehen-2019-1.pdf. Bestellung gedruckter Exemplare (gegen Spende) unter https://power-shift.de/bestellformular/
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Konzert gegen TTIP – FFB 21.5.15 – © R.H. Ende
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