Newsletter des Netzwerks Gerechter Welthandel September 2019

Liebe Interessierte an einer neuen Handelspolitik,

1,4 Millionen Menschen waren gemeinsam mit Fridays For Future deutschlandweit auf den Straßen und sagten #AlleFürsKlima – eine unglaublich beeindruckende Zahl! Umso enttäuschender ist es, dass die Große Koalition immer noch nicht bereit ist, die entsprechenden politischen Schlüsse daraus zu ziehen und stattdessen ein absolut unzulängliches Klimapaket verabschiedete.

Auch als Netzwerk Gerechter Welthandel unterstützen wir die Proteste und fordern ein ambitioniertes Vorgehen gegen den Klimawandel. Und wir sagen weiter: Um die Klima-Krise zu beenden, muss auch die Handelspolitik umfassend umgestaltet werden. Während der Amazonas brennt, will die EU ein Handelsabkommen mit den Mercosur-Staaten abschließen, das die Abholzung des Regenwaldes noch verstärken wird. Einen Mehrwert für das Klima bietet das Abkommen nicht, denn die Klimaschutzvereinbarungen sind – wie in allen EU-Handelsabkommen – nicht mit einem Durchsetzungsmechanismus verbunden.

Bereits zwei Tage vor dem globalen Klimastreik blockierten daher Bäuerinnen und Bauern Deutschlands größten Importhafen für Futtermittel und Getreide. In Brake/Unterweser forderten sie weltweit wirksamen Klimaschutz sowie den Stopp des EU-Mercosur-Abkommens.

Weitere Gründe, warum die aktuelle Handelspolitik einem effektiven Klimaschutz im Weg steht, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.

So vage die Handelsabkommen beim Klimaschutz bleiben, so mächtig sind sie beim Schutz von Investitionen: Viele Abkommen enthalten Sonderklagerechte für Konzerne. Damit können Investoren gegen Staaten klagen, wenn diese beispielsweise neue Klimaschutzregulierungen einführen. Erst kürzlich kündigte der deutsche Konzern Uniper eine Klage gegen die Niederlande an, sollte der niederländische Senat das geplante Gesetz zum Kohleausstieg verabschieden – die FAZ berichtete. Diese Sonderklagerechte müssen endlich abgeschafft werden! Daher rufen wir für den 12. Oktober zu einem dezentralen bundesweiten Aktionstag unter dem Motto „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“ auf.

Mehr zu diesen und weiteren Themen aus der Welt der Handels- und Investitionspolitik erfahren Sie in diesem Newsletter.

+ + + EU-Mercosur-Abkommen + + +

Ausgelöst durch die massiven Waldbrände im Amazonasgebiet ist in den vergangenen Wochen plötzlich das geplante Handelsabkommen der EU mit den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay in die Schlagzeilen gerückt. Das Abkommen würde den Export klimaschädlicher Autos nach Lateinamerika steigern und die Abholzung von Regenwäldern zugunsten von Rindermast und Sojaproduktion noch verstärken.

Ende Juni hatten die EU-Kommission und der südamerikanische Staatenbund bereits die politische Einigung auf ein umfassendes Freihandelsabkommen verkündet. Nach dem Zeitplan der Kommission könnte das Abkommen im Herbst 2020 im EU-Ministerrat und dem EU-Parlament abgestimmt werden, und anschließend von den Parlamenten aller EU-Mitgliedsstaaten. Der Weg dorthin könnte aber holprig werden: Neben den Protesten aus der Zivilgesellschaft gibt es im EU-Parlament mittlerweile heftigen Gegenwind, und mit Frankreich, Irland, der Slowakei und Luxemburg haben sich mehrere EU-Mitgliedsstaaten gegen das Abkommen in der aktuellen Form positioniert. Letzte Woche stimmte der EU-Ausschuss des österreichischen Parlaments gegen das Abkommen und verpflichtete somit die österreichische Regierung zu einem Nein im EU-Ministerrat.

Doch die EU-Kommission interessiert das nicht: Unbenommen der breiten Proteste und in einem ungewöhnlich schnellen Tempo startete sie die rechtliche Überprüfung des Abkommens – ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Ratifizierung. Und noch schlimmer: Sie überlegt, das gemischte Abkommen als EU-only Abkommen um zu deklarieren. Würde sie damit Erfolg haben, wäre bei der Entscheidung des EU-Rates keine Einstimmigkeit mehr erforderlich und die Ratifizierungen der nationalen Parlamente würden entfallen.

Wollen Sie sich gegen das Abkommen aussprechen? Hier geht es zur Petition von Campact: https://aktion.campact.de/mercosur/amazonas/teilnehmen

+ + + Am 12. Oktober auf die Straße: dezentraler Aktionstag gegen Sonderklagerechte für Konzerne! + + +

In zweieinhalb Wochen ist es so weit: An mehreren Orten bundesweit wollen wir auf die Straße gehen und ein starkes Zeichen gegen Sonderklagerechte für Konzerne setzen. Denn diese behindern den Klima- und Umweltschutz sowie Verbraucher- und Arbeitsstandards. Sie können von internationalen Konzernen verwendet werden, um beispielsweise Staaten für den Ausstieg aus fossilen Energieträgern zu verklagen. Mehr Beispiele dafür, wie Konzerne Schadensersatz für eine klimafreundliche Politik fordern, können Sie im Artikel „Investitionen gegen die Zukunft“ in der Wochenzeitung Der Freitag nachlesen.

Wollen Sie sich am Aktionstag beteiligen? Alle weiteren Infos sowie zahlreiche Aktionsideen zum Mitmachen finden Sie auf unserer Webseite unter https://www.gerechter-welthandel.org/aktionstag2019/

In welchen Orten bereits Aktionen geplant sind, sehen Sie unter https://www.gerechter-welthandel.org/aktionstag2019/aktionen/

+ + + CETA stoppen! Klima schützen! + + +

Am Samstag jährte sich die vorläufige Anwendung des EU-Kanada-Abkommens CETA zum zweiten Mal. Grund zum Feiern ist dies nicht! In einem Blogbeitrag können Sie nachlesen, warum CETA kein Gewinn für den Klimaschutz darstellt.

Ebenfalls am Samstag waren baden-württembergische Gruppen zu CETA aktiv: Vor den Türen der Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis90/Die Grünen in Sindelfingen wiesen sie auf die negativen Folgen des Abkommens hin und forderten die Grünen dazu auf, im Bundesrat gegen CETA zu stimmen. Kurzzeitig übernahmen sie auch die Bühne und machten mit Bannern auf ihr Anliegen aufmerksam.

Wann der CETA-Ratifizierungsprozess startet, ist zwar noch unklar – klar ist indes, dass der Bundesrat das Abkommen stoppen kann. Das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg verfügt dort über 6 der 35 benötigten Stimmen und könnte daher eine wichtige Rolle spielen. Während sich die Grünen auf Bundesebene immer klar gegen CETA positioniert haben und auch der baden-württembergische Landesverband auf einer Delegiertenkonferenz Ende 2017 beschlossen hat, dem CETA-Vertrag nicht zuzustimmen, folgt der grüne Ministerpräsident Winfried Kretschmann nicht dieser Linie.

+ + + Vor den Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen: Positionen der Parteien zu CETA + + +

Am 1. September fanden die Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen statt. Zuvor hatten wir die Parteien nach ihren Positionen zu CETA befragt. Welche Parteien CETA im Bundesrat verhindern und welche CETA ermöglichen wollen, erfahren Sie in unseren Blogbeiträgen zu Sachsen und zu Brandenburg.

Nach den Wahlen forderten wir die Parteien in Offenen Briefen dazu auf, CETA zum Thema der Koalitionsverhandlungen zu machen und im Koalitionsvertrag festzuhalten, dass dem Abkommen im Bundesrat nicht zugestimmt wird.

+ + + Lieferketten Initiative gestartet + + +

Vor zwei Wochen startete die von 64 zivilgesellschaftlichen Organisationen getragene Initiative für ein Lieferkettengesetz in Deutschland. Unter dem Motto „Gegen Gewinne ohne Gewissen hilft nur noch ein gesetzlicher Rahmen“ fordert die Initiative, dass sich skrupellose Geschäftspraktiken nicht länger lohnen dürfen. Unternehmen, die Schäden an Mensch und Umwelt in ihren Lieferketten verursachen oder in Kauf nehmen, müssen dafür haften.

Mehr Infos und Unterstützung der Petition unter https://lieferkettengesetz.de/

+ + + Veröffentlichungen + + +

Umweltschutz in den Nachhaltigkeitskapiteln der EU-Handelsabkommen: Stand, Wirksamkeit und Reformen

Die EU möchte ihre Handelspolitik umwelt- und klimafreundlicher gestalten mit sogenannten Nachhaltigkeitskapiteln. Aber funktioniert das? Handelsexperte Thomas Fritz zweifelt die Wirksamkeit der Nachhaltigkeitskapitel in dieser Studie an. Nachhaltigkeitskapitel genügen nicht, um Umwelt- und Klimaschutz effektiv voranzutreiben. Sie sind nur ein Teil umfassender Handelsabkommen, deren prioritärer Zweck die Beseitigung von Handelshemmnissen ist, zu denen grundsätzlich auch die Umweltgesetzgebung gehört. EU-Handelsabkommen stehen daher unverändert in einem Spannungsverhältnis zu Umweltanliegen. Handelsabkommen, die ernsthaft nachhaltige Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz befördern sollen, müssten daher durch eine Umkehrung der bisherigen Prioritäten charakterisiert sein. Es bedürfte klarer Vorrangregelungen für Umwelt- und Klimaschutz gegenüber den ökonomischen Bestimmungen.

Das FactSheet fasst einige der wichtigsten Aussage aus der umfangreichen Studie zusammen und zeigt die Schwachpunkte der Nachhaltigkeitskapitel kurz und knapp auf.

Veröffentlicht von BUND, Forum Umwelt und Entwicklung, GRÜNE LIGA und PowerShift

Download der 40-seitigen Studie unter https://power-shift.de/wp-content/uploads/2019/08/Umweltschutz-in-den-Nachhaltigkeitskapiteln-der-EU-Handelsabkommen.pdf

Download des 4-seitigen FactSheets unter https://power-shift.de/wp-content/uploads/2019/08/Die-Nachhaltigkeitskapitel-in-EU-Handelsvertraegen.pdf

Bestellung gedruckter Exemplare (gegen Spende) unter https://power-shift.de/bestellformular/

Angriff auf Klimaschutz und Menschenrechte. Die Folgen des EU-Assoziationsabkommens mit dem Mercosur für Mensch und Natur

Passend zur aktuellen Debatte über das EU-Mercosur-Abkommen wurde das FactSheet zu diesem Thema aktualisiert. Auf sechs Seiten informiert es, worum es bei dem Abkommen geht und welches die kritischsten Punkte sind. Zudem geht es auf das Ratifizierungsverfahren ein und verdeutlicht einmal mehr, warum es wichtig ist, dass wir uns in Zeiten der Klimakrise klar gegen Handelsabkommen positionieren, die allein den großen Agrar- und Autokonzernen nutzen, nicht aber Mensch und Umwelt.

Veröffentlicht von AbL, Attac, Brot für die Welt, BUND, Campact, FDCL, Forum Umwelt und Entwicklung, NaturFreunde und PowerShift

Download des 6-seitigen FactSheets unter https://power-shift.de/wp-content/uploads/2019/09/Angriff-auf-Klimaschutz-und-Menschenrechte-webversion-final-16.09.2019.pdf

Bestellung gedruckter Exemplare (gegen Spende) unter https://power-shift.de/bestellformular/

Agrarökologie und Freihandelsabkommen: Ein Widerspruch

Die Publikation der Agrar Koordination zeigt was Agrarökologie beinhaltet und was getan werden kann, um Agrarökologie zu fördern. Der Widerspruch zu den zahlreichen Handelsabkommen die die EU anstrebt wird aufgezeigt und welche besondere Bedeutung dem Saatgut und der Saatgutgesetzgebung in Bezug auf die Agrarökologie zukommt.

Format DIN A6, 20 Seiten

https://www.agrarkoordination.de/fileadmin/dateiupload/PDF-Dateien/Broschuere/V6_AgrarOeko_Broschur_A6.pdf

Posterausstellung: Agrarökologie weltweit fördern

Die Ausstellung erklärt, was der agrarökologische Ansatz beinhalten kann und welche Elemente wichtig sind. Besonderes Augenmerkt wird auf die Bedeutung des Saatgutrechts für die Agrarökologie gelegt.

Gerne kommt die Agrar Koordination auch zu Ihrer Veranstaltung und referiert zum Thema.

Die Poster sind im Format A0 und können mit Bändern aufgehängt werden.

Ausleihgebühr je angefangene Woche 50 € plus Porto

https://www.agrarkoordination.de/projekte/verleih-ausstellungen/agraroekologie-weltweit-foerdern/ Gerechtigkeit 4.0 – Auswirkungen der Digitalisierung auf den Globalen Süden

Die Publikation diskutiert, inwiefern digitale Techniken tatsächlich zur Überwindung von Armut und sozialer Ungleichheit beitragen können. Eins der sechs Kapitel dreht sich um E-Commerce in Handelsabkommen.

Veröffentlicht von Brot für die Welt

Download unter https://info.brot-fuer-die-welt.de/sites/default/files/blog-downloads/gerechtigkeit_4.0.pdf

Cecilias Vermächtnis: Unsere Bilanz zum Amtsende der EU-Handelskommissarin

Cecilia Malmström blickt auf fünf bewegte Jahre an der Spitze der EU-Handelskommission zurück, geprägt vor allem durch zivilgesellschaftliche Proteste gegen Freihandelsabkommen. Malmström trieb die Fertigstellung zahlreicher Verträge voran und startete mit „Trade for all“ eine Initiative, die einen Wandel der Handelspolitik hin zu mehr Transparenz und zivilgesellschaftlicher Partizipation bewirken sollte. Zum Ende ihrer Amtszeit zieht LobbyControl Bilanz.

https://www.lobbycontrol.de/2019/09/cecilias-vermaechtnis/

Mission (im) possible?

Der Deutsche Kulturrat widmet sich in seiner aktuellen Ausgaben der Zeitung Politik & Kultur in einem Schwerpunkt dem Thema Kolonialismus und Mission.

https://www.kulturrat.de/wp-content/uploads/2019/08/puk09-19.pdf

+ + + Termine + + +

Crashkurs auf dem We4Future Camp

Brandbeschleuniger oder Feuerlöscher – Handels- und Rohstoffpolitik in Zeiten der Klimakrise

25. September 2019, 15-17:30 Uhr, Berlin

Spätestens seit den Bränden im Amazonas wissen wir, Handel, Rohstoffabbau und Klimakrise hängen eng zusammen. Bislang wird diese Verbindung jedoch wenig beachtet. Das soll sich mit diesem Workshop ändern. Nach einer kurzen Einführung in die aktuellen Probleme der Handels- und Rohstoffpolitik und ihrer Auswirkungen auf die Klimakrise, werden wir das Thema auf kreative Weise vertiefen.

Referent*innen: Michael Reckordt (Referent für Rohstoffpolitik) und Bettina Müller (Referentin für Handels- und Investitionspolitik)

https://power-shift.de/event/brandbeschleuniger-oder-feuerloescher-handels-und-rohstoffpolitik-in-zeiten-der-klimakrise/

Webinar: EU-Mercosur Abkommen – Ein Angriff auf Mensch und Natur

26. September 2019, 16-17 Uhr, online

Das EU-Mercosur-Abkommen ist spätestens seit den verheerenden Waldbränden im Amazonas in aller Munde. Wurde die politische Einigung Ende Juni noch von allen Seiten als historischer Moment gefeiert, hat sich die Gemütslage in den letzten Wochen verändert. Dabei versichern Freihandelsbefürworter, dass das Abkommen höchste Standards ansetzt, wenn es um Klimaschutz geht. Doch das Nachhaltigkeitskapitel ist nicht effektiv durchsetzbar und die Importquoten für Schweine-, Rind- und Geflügelfleisch enttarnen diese Aussagen als Schönrederei.

Mit diesem Webinar bietet PowerShift Interessierten die Möglichkeit sich zu dem Abkommen zu informieren.

Es referieren Thomas Fritz und Luciana Ghiotto.

Thomas Fritz arbeitet als freier Autor mit den Schwerpunkten Wirtschaftspolitik und nachhaltige Entwicklung. Er ist Verfasser zahlreicher Studien über die Folgen von Handelsliberalisierungen und hat zuletzt eine Analyse zum EU-Mercosur-Abkommen geschrieben. Luciana Ghiotto ist Dozentin an der Universidad Nacional de San Martín in Argentinien und aktiv bei den Plattformen „Argentinien besser ohne Freihandelsabkommen“ und „Lateinamerika besser ohne Freihandelsabkommen“. Luciana wird das Abkommen und seine Folgen aus lateinamerikanischer Perspektive beleuchten.

Das Webinar findet in deutscher Sprache statt. Luciana Ghiotto wird aber auf Englisch sprechen!

Anmeldung unter: https://attendee.gotowebinar.com/register/5249028230553263372

https://power-shift.de/event/webinar-eu-mercosur-abkommen-ein-angriff-auf-mensch-und-natur/

Webinar: Konzernschutz vs. Menschenrechte

09. Oktober 2019, 15-16 Uhr, online

Eine Zusammenfassung aktueller Prozesse rund um den UN-Vertrag für Wirtschaft und Menschenrechte (Binding Treaty) und die Verhandlungen zum Multilateralen Investitionsgerichtshof (MIC)

Mit Lia Polotzek (BUND) und Pia Eberhardt (CEO)

Weitere Informationen bald unter https://power-shift.de/

Bundesweiter dezentraler Aktionstag im Rahmen der Kampagne „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“

12. Oktober 2019

Gemeinsam setzen wir ein starkes Zeichen gegen Sonderklagerechte für Konzerne, die Umwelt-, Verbraucherschutz- und Arbeitsstandards bedrohen und demokratische Handlungsspielräume einschränken. Wir fordern: CETA nicht ratifizieren! Keine neuen Abkommen mit Sonderklagerechten abschließen! Konzerne zur Verantwortung ziehen!

Wir rufen alle zivilgesellschaftlichen Organisationen, lokalen Bündnisse, Gewerkschaften und soziale Bewegungen dazu auf, sich unserem Aktionstag anzuschließen.

Mehr Infos unter https://www.gerechter-welthandel.org/aktionstag2019/

Facebook-Event unter https://www.facebook.com/events/475765832966418/

Sie wollen noch mehr Informationen zur Handelspolitik? Dann besuchen Sie unsere Webseite www.gerechter-welthandel.org, unsere Facebook-Seite www.facebook.com/netzwerkgerechterwelthandel oder folgen Sie uns auf Twitter https://twitter.com/NetzWelthandel.

Impressum: Forum Umwelt und Entwicklung, Marienstraße 19-20, 10117 Berlin

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Mercosur-Handelsabkommen der EU

Das TV-Magazin MONITOR brachte am 8.8.2019. einen entlarvenden Bericht zum Mercosur-Handelsabkommen der EU. Mehr dazu auf der Seite „Aktuelle Infos„.

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Offenen Brief unterschreiben

Nach der aktuellen Sitzverteilung im Bundesrat kann CETA dort noch gestoppt werden, wenn die Parteien, die sich auf Bundesebene gegen das Abkommen ausgesprochen haben, diese Position auch bei Regierungsverantwortung in den Ländern beibehalten. Inzwischen haben SPD und die Grünen den Koalitionsvertrag angenommen; bei der Linken läuft noch bis 22. Juli ein Mitgliederentscheid. Bereits im letzten Newsletter berichteten wir vom Offenen Brief der lokalen Bündnisse und Initiativen, der Bündnis90/Die Grünen zur Ablehnung von CETA auffordert. Dieser Brief kann nun von Gruppen und Einzelpersonen online unterzeichnet werden unter https://www.ceta-im-bundesrat.de.

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„Newsletter des Netzwerks Gerechter Welthandel“ – Juli 2019

+ + + Politische Einigung zum EU-Mercosur-Abkommen + + +
Mehr als 20 Jahre nach Beginn der Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay wurde Ende Juni eine politische Einigung verkündet. Das Abkommen ist eine frohe Botschaft für Konzerne, insbesondere für die deutsche Autoindustrie – und ein herber Rückschlag für Menschenrechte, Umwelt- und Klimaschutz und bäuerliche Landwirtschaft! Es wird unter anderem die Importzölle auf Autos, Autoteile und Chemikalien nach Südamerika senken, im Gegenzug werden Zölle auf die meisten landwirtschaftlichen Produkte in die EU gesenkt oder abgeschafft. Das drückt die Preise auf dem Agrarmarkt weiter – zu Lasten von Bäuerinnen und Bauern. Über 340 zivilgesellschaftliche Organisationen hatten in einem Offenen Brief gefordert, die Verhandlungen wegen der Verschlechterung der Menschenrechte und Umweltbedingungen in Brasilien einzustellen; auch über 40 Europaabgeordnete sprachen sich in einem gemeinsamen Brief gegen den Abschluss des Abkommens aus – vergeblich. EU-Handelskommissarin Malmström hatte sich vehement für den Abschluss des Abkommens eingesetzt und wurde dabei unter anderem von Bundeskanzlerin Merkel unterstützt. Gemeinsam mit anderen EU-Staatsoberhäuptern appellierte sie in einem Brief an Kommissionpräsident Juncker, das Abkommen bald abzuschließen – ungeachtet der Tatsachen, dass sich die Menschenrechtssituation unter dem rechtsextremen brasilianischen Präsidenten Bolsonaro massiv verschlechtert hat, und dass derzeit Regenwald im großen Stil abgeholzt und in Agrarindustrie-Flächen umgewandelt wird. Auch für afrikanische Staaten wird das EU-Mercosur-Abkommen fatale Folgen haben, obwohl diese gar nicht am Verhandlungstisch saßen, schreibt Francisco Mari von Brot für die Welt in seinem Blog-Beitrag: Wenn das Abkommen in Kraft tritt, wird Brasilien verarbeitete Produkte wie Schokolade, gerösteten Kaffee oder Orangensaft zollfrei in die EU einführen können – und damit zu den gleichen Bedingungen wie die ärmsten afrikanischen Länder. Da Brasilien meist billiger produzieren kann, wird der Aufbau einer afrikanischen Weiterverarbeitung verhindert; eine Ausweitung der lateinamerikanischen Produktion von Kakao, Zucker oder Obst würde zudem die Weltmarktpreise weiter in den Keller ziehen. Das gleiche Problem könnte im Textilbereich sowie bei manchen Gemüse- und Fleischsorten entstehen. Fest steht jedoch: Der Weg zum Inkrafttreten des Abkommens ist noch lang. Ein kompletter Text des Abkommens liegt noch nicht vor, an einzelnen Stellen dürften noch Nachverhandlungen erforderlich sein, das Abkommen muss in alle EU-Amtssprachen übersetzt und einer formaljuristischen Prüfung unterzogen werden. Dann erst kann es im EU-Ministerrat sowie im EU-Parlament abgestimmt werden – unwahrscheinlich, dass dies vor Sommer oder Herbst 2020 passieren wird. Da es sich um ein so genanntes gemischtes Abkommen handelt, muss es anschließend noch von den Parlamenten der EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Anders als beispielsweise CETA enthält das EU-Mercosur- Abkommen zwar keine Investor-Staat-Schiedsverfahren; die Ratifizierung aller nationalen Parlament ist jedoch erforderlich, da es Teil eines umfassenden politischen Assoziationsabkommen mit außen- und sicherheitspolitischen Bestandteilen ist. Es gibt also etliche Möglichkeiten, das Abkommen noch zu stoppen!
+ + + EU-Vietnam + + +
Am 24. Juni gab der EU-Ministerrat grünes Licht für das Handels- und das Investitionsschutzabkommen mit Vietnam, bereits am 30. Juni wurden die Abkommen in der vietnamesischen Hauptstadt Hanoi unterzeichnet. Laut EU-Kommission handelt es sich um „die ehrgeizigsten Abkommen, die die EU jemals mit einem Entwicklungsland geschlossen hat“. Das Handelsabkommen wird voraussichtlich das erste sein, das im neu konstituierten EU-Parlament zur Abstimmung steht. Vietnam hat bis heute drei der acht ILO-Kernarbeitsnormen nicht ratifiziert, Arbeitsrechtsverletzungen gehören im südasiatischen Land zum Alltag. Wie alle EU-Handelsabkommen enthält auch das EU-Vietnam-Abkommen jedoch keine durchsetzungsfähigen Bestimmungen zum Umweltschutz oder Arbeitnehmerrechten und sollte daher im EU-Parlament abgelehnt werden! Das Investitionsschutzabkommen enthält Sonderklagerechte für Konzerne; nach seiner Ratifizierung würde diese ungerechte Paralleljustiz weiter ausgebaut – abermals auf Kosten von Umwelt, Sozial- und Arbeitsstandards. Im Gegensatz zum Handelsabkommen muss es auch von den Parlamenten aller EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Wir werden uns gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen, Gewerkschaften und Menschenrechtsorganisationen weiterhin gegen die Ratifizierung dieses Abkommens einsetzen!
+ + + Offene Briefe zum EU-Kanada-Abkommen CETA + + +
Anlässlich der Koalitionsverhandlungen in Bremen hat das Netzwerk Gerechter Welthandel gemeinsam mit Attac Bremen einen Offenen Brief an die Landesspitzen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und Die Linke verfasst. Darin forderten wir die Parteien auf, das EU-Kanada-Abkommen CETA zum Thema der Verhandlungen zu machen und im Koalitionsvertrag festzuhalten, dass Bremen dem Abkommen im Bundesrat nicht zustimmen wird. Im Entwurf des Koalitionsvertrages, der Anfang Juli veröffentlicht wurde, findet CETA jedoch keine Erwähnung. Die Koalitionsparteien wollen sich allerdings für „faire Handelsbeziehungen“ einsetzen sowie „für eine Handelspolitik, die sich an sozialen und ökologischen Werten ausrichtet“. Daher setzen wir darauf, dass R2G in Bremen keine Zustimmung erteilen wird, wenn CETA im Bundesrat zur Abstimmung steht. Nach der aktuellen Sitzverteilung im Bundesrat kann CETA dort noch gestoppt werden, wenn die Parteien, die sich auf Bundesebene gegen das Abkommen ausgesprochen haben, diese Position auch bei Regierungsverantwortung in den Ländern beibehalten. Inzwischen haben SPD und die Grünen den Koalitionsvertrag angenommen; bei der Linken läuft noch bis 22. Juli ein Mitgliederentscheid. Bereits im letzten Newsletter berichteten wir vom Offenen Brief der lokalen Bündnisse und Initiativen, der Bündnis90/Die Grünen zur Ablehnung von CETA auffordert. Dieser Brief kann nun von Gruppen und Einzelpersonen online unterzeichnet werden unter https://www.ceta-im-bundesrat.de. In Frankreich formiert sich derzeit übrigens breiter Widerstand gegen die CETA-Ratifizierung: Am 17. Juli soll das französische Parlament über das Abkommen abstimmen, im Vorfeld haben sich 72 zivilgesellschaftliche Organisationen in einem gemeinsamen Brief gegen die Ratifizierung ausgesprochen. Ein Aufruf an alle Parlamentarier*innen, gegen CETA zu stimmen, wurde bisher über 120.000 Mal versendet. Insgesamt haben 13 der 26 EU-Mitgliedsstaaten CETA schon ratifiziert, neben Frankreich steht auch in Luxemburg die Abstimmung kurz bevor.
+ + + Veröffentlichungen + + +
Stop ISDS: Kurzvideos zu Klagen von Investoren gegen Staaten
In fünf bis sieben-minütigen Videos werden drei Schadensersatzklagen vorgestellt, die Investoren vor internationalen Schiedsgerichten gegen Staaten eingereicht haben. Sie zeigen, wie sich die Bevölkerung gegen umwelt- und klimaschädliche Projekte zur Wehr setzt und gewinnt – und wie die Investoren versuchen, diese gemeinschaftlichen Siege rückgängig zu machen. Die Videos stehen unter anderem auf dem Youtube-Kanal des Netzwerks Gerechter Welthandel zum Download zur Verfügung:
Rettet Rosia Montana“: https://youtu.be/t4vRCWFlOj8
„Golfkrieg in Dubrovnik“: https://youtu.be/vcnpjT3McUU
„Schmutziges Öl in der Adria“: https://youtu.be/78AxOI4imPc
Die Videos sind im Rahmen einer Studie entstanden, die insgesamt zehn ISDS-Konzernklagen portraitiert. Die Studie ist in englischer Sprache verfügbar unter http://10isdsstories.org.
FactSheet: Menschenrechte auf dem Abstellgleis
In den kommenden Monaten wird das EU-Parlament über das Handels- und das Investitionsschutzabkommen der EU mit Vietnam abstimmen. Ein aktuelles FactSheet weist auf kritische Punkte in den Abkommen hin. Diese betreffen vor allem die Menschenrechtssituation und die schwierige Lage für Gewerkschaften, sowie Umweltaspekte und Konzernklagerechte. Fazit: Die Abkommen sind ungeeignet, eine Verbesserung der sozialen und menschenrechtlichen Lage zu bewirken. Veröffentlicht von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Attac, NaturFreunde und PowerShift. Download unter https://power-shift.de/wp-content/uploads/2019/06/Menschenrechte-auf-dem-Abstellgleis-web.pdf
Bestellung gedruckter Exemplare (gegen Spende) unter https://power-shift.de/bestellformular/
FactSheet und Studie: Rohstoffkapitel in EU-Handelsabkommen
Mit Kapiteln zu Rohstoffen und Energie in Handelsabkommen will die EU-Kommission den möglichst günstigen Zugang zu diesen wichtigen Importgütern für europäische Unternehmen sichern. Diese Kapitel sind Teil der Abkommen, die die EU-Kommission mit Australien, Chile, Indonesien, Neuseeland, Mexiko und Tunesien verhandelt. Welche Rolle spielt der Schutz von Umwelt und Menschenrechten in diesen Kapiteln? Welchen Einfluss nehmen die Rohstoff- und Energiekapitel auf die Vergabe von Lizenzen für den Abbau und die Exploration von Rohstoffen? Welche Konsequenzen bergen die handelspolitischen Bestimmungen für das wirtschaftliche Wachstum und Entwicklung in rohstoffreichen Staaten des Globalen Südens wie Chile, Indonesien und Mexiko? Veröffentlicht von BUND, FDCL, Forum Umwelt und Entwicklung, GRÜNE LIGA, PowerShift und Stiftung Asienhaus. Download der 32-seitigen Studie unter https://power-shift.de/wp-content/uploads/2019/07/Neue-Rohstoffkapitel-in-EU-Handelsabkommen-web-03072019.pdf
Download des 6-seitigen FactSheets unter https://power-shift.de/wp-content/uploads/2019/07/Factsheet_Rohstoffkapitel-in-EU-Handelsabkommen-web.pdf
Bestellung gedruckter Exemplare (gegen Spende) unter https://power-shift.de/bestellformular/
7 Gründe gegen CETA
Ende April 2019 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Sonderklagerechte im EU-Kanada-Abkommen mit dem EU-Recht vereinbar sind. Ein Paralleljustizsystem für Konzerne mag damit europarechtlich zulässig sein – gerecht ist es trotzdem nicht. Auch aus zahlreichen anderen Gründen ist und bleibt CETA ein schlechtes Abkommen. Ein aktuelles Papier fasst sieben wichtige Gründe zusammen. Download unter https://www.gerechter-welthandel.org/2019/06/19/sieben-gruende-gegen-ceta/
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Bundesweiter dezentraler Aktionstag im Rahmen der Kampagne „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“
12. Oktober 2019
Gemeinsam setzen wir ein starkes Zeichen gegen Sonderklagerechte für Konzerne, die Umwelt-, Verbraucherschutz- und Arbeitsstandards bedrohen und demokratische Handlungsspielräume einschränken. Wir fordern: CETA nicht ratifizieren! Keine neuen Abkommen mit Sonderklagerechten abschließen! Konzerne zur Verantwortung ziehen! Wir rufen alle zivilgesellschaftlichen Organisationen, lokale Bündnisse, Gewerkschaften und soziale Bewegungen dazu auf, sich unserem Aktionstag anzuschließen.
Aufruf unter https://www.gerechter-welthandel.org/aktionstag2019/
Facebook-Event unter https://www.facebook.com/events/475765832966418/

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Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Mercosur …

… das von seinen Verfechtern als das „größte der Welt“ betitelt wird, tritt mit der Unterzeichnung durch Staatschefs und die EU-Kommission noch nicht in Kraft. Zuvor muss es von den Parlamenten der beteiligten Ländern ratifiziert werden. Dafür soll den Volksvertretungen der niedergelegte Vertragstext zugänglich gemacht werden. Die Gewerkschaftskoordination des Cono Sur hat das zwischen der Europäischen Union (EU) und dem Gemeinsamen Markt des Südens (Mercosur) unterzeichnete Freihandelsabkommen scharf kritisiert. Es sei „das Todesurteil für unsere Industrie“, so eine Erklärung von 20 Gewerkschaften aus Argentinien, Brasilien, Chile, Bolivien, Paraguay und Uruguay. Das vergangene Woche von der EU und den Präsidenten von Brasilien und Argentinien nach 20 Jahren Verhandlungen auf dem G20-Gipfel in Osaka präsentierte Freihandelsabkommen berührt nach Angaben der EU-Kommission 780 Millionen Menschen in beiden Staatengruppen. Es soll Unternehmen in der EU jährlich vier Milliarden Euro an Zöllen ersparen und so Exporte ankurbeln. Die Mercosur-Staaten exportieren vor allem Nahrungsmittel, Getränke und Tabak in die EU. Sie importieren vor allem Maschinen, Transportausrüstungen sowie Chemikalien und pharmazeutische Produkte aus Europa. Die Gewerkschaften warnen nun „vor den katastrophalen Auswirkungen“ des Abkommens. Bestimmte für ihre sich entwickelnden Volkswirtschaften „strategische Produktionszweige“ und eine „hochwertige Beschäftigung“ seien in Gefahr, insbesondere „Technologie, Meeres- und Flusssysteme, der öffentliche Dienst, staatliche Einkäufe, medizinische Labore, die Automobilindustrie, die regionale Wirtschaft“. Generell würde das Abkommen die Liberalisierung der Agrarexporte der Mercosur-Mitgliedstaaten nach Europa fördern, während die Produkte der wertschöpfenden Industrie frei nach Südamerika gelangen. Die Arbeitnehmerorganisationen kritisieren eine Zementierung der ungleichen Entwicklung. Darüber hinaus sei die Vereinbarung ein Schlag gegen die regionale Integration, gegen ein nationales und regionales Entwicklungsprojekt, das die Einbeziehung der Bevölkerung und die Stärkung der Demokratien ermöglichen könnte …
Quelle: https://amerika21.de/2019/07/228324/kritik-eu-mercosur-freihandelsabkommen

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„Netzwerk gerechter Welthandel“ – Newsletter Mai 2019

Ende April veröffentlichte der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein lange erwartetes Gutachten zum EU-Kanada-Abkommen CETA. Der EuGH musste die Frage beantworten, ob die in CETA vorgesehene Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit (ICS bzw. ISDS) mit dem EU-Recht vereinbar ist. Der Gerichtshof beantwortete die Frage mit „Ja“ und hat damit den Weg freigemacht für Sonderklagerechte für Konzerne. Damit steht fest: Wenn die Parlamente aller EU-Mitgliedsstaaten CETA ratifiziert haben, können in Kanada ansässige Konzerne EU-Staaten auf Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe verklagen, wenn sie ihre Profite durch Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher*innen oder der Umwelt gefährdet sehen. Umgekehrt können europäische Konzerne auch Kanada verklagen. Als Netzwerk Gerechter Welthandel enttäuscht uns das Urteil des EuGH sehr, wir lassen uns davon jedoch von unserem Einsatz gegen neoliberale Handelsabkommen, gegen Sonderklagerechte für Konzerne und gegen die Ratifizierung von CETA nicht abbringen. Denn einerseits sind die juristischen Fragen zur Schiedsgerichtsbarkeit noch nicht restlos geklärt, andererseits enthält das Abkommen zahlreiche weitere problematische Inhalte. Bis zur vollständigen Ratifizierung des Abkommens sind noch einige Hürden zu überwinden – diese wollen wir für unseren Gegenwind nutzen! Weitere Informationen zur EuGH-Entscheidung sowie zu weiteren aktuellen handels- und investitionspolitischen Ereignisse sowie Hinweise auf relevante Publikationen und Termine erhalten Sie in diesem Newsletter.
+ + + CETA bleibt eine Gefahr für Umwelt- und Verbraucherschutz, Sozialstandards und Demokratie + + +
Mit seinem Urteil vom 30. April hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Weg freigemacht für Sonderklagerechte von Konzernen in EU-Handelsabkommen, die dem Streitschlichtungsmechanismus im CETA-Abkommen (ICS) entsprechen. Doch damit ist unsere Kritik an dieser Paralleljustiz sowie an CETA keineswegs überflüssig geworden. Denn CETA ist und bleibt ein schlechtes Abkommen, wie wir in unserer Pressemitteilung darlegten: Es schränkt den Handlungsspielraum von Kommunen ein und gefährdet die öffentliche Daseinsvorsorge. Es schützt das Vorsorgeprinzip nur unzureichend und genügt nicht den Ansprüchen an ein nachhaltiges Abkommen, das Umwelt- und Klimaschutz vorantreibt und Menschenrechte respektiert. Kurzum: „Da können nur Investoren jubeln“, schrieb Alessa Hartmann von PowerShift in einem Gastbeitrag in der taz. „Nicht alles was legal ist, ist auch gut“, kommentierte das Umweltinstitut München die Entscheidung des EuGH. Und Roman Huber, Bundesvorstand von Mehr Demokratie, wies darauf hin, dass „nach der juristischen Entscheidung die Politik wieder am Zuge“ ist: „CETA muss noch in 16 Mitgliedstaaten ratifiziert werden. In Deutschland steht außerdem noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus.“ Die NaturFreunde Deutschlands appellieren insbesondere an die Grünen und Linken, die die Proteste gegen TTIP und CETA in der Vergangenheit immer unterstützt haben: „In den nächsten Monaten und Jahren geht es darum, die Ratifizierung von CETA im Deutschen Bundestag und im Bundesrat zu verhindern. Von den Bundesländern, in denen Grüne und Linke mitregieren, erwarten die NaturFreunde Deutschlands, dass sie im Bundesrat einer CETA-Ratifizierung nicht zustimmen werden.“ Auch für die juristischen Diskussionen über die Zukunft des Investitionsschutzes ist die Entscheidung des EuGH von großer Bedeutung. Das Gutachten „stärkt […] die Bemühungen der EU-Kommission, einen Multilateralen Investitionsgerichtshof auf globaler Ebene zu etablieren und bestätigt die Kommission in ihrem Ansatz, in CETA den ‚Golden Standard‘ zu sehen“, schrieb der Völkerrechtler Markus Krajewski in seinem  Beitrag im Verfassungsblog. Mit dem Gutachten gibt der EuGH demnach nicht nur seinen Segen für CETA, sondern auch für die Ausweitung des EU-Investitionsschutzregimes durch die Errichtung eines globalen Investitionsgerichtshofes. Diese Ausweitung gilt es jedoch zu verhindern! Wir brauchen nicht mehr Sonderrechte und mehr Zugänge zu einer Paralleljustiz für Konzerne, sondern ein globales System, das Konzerne in die Pflicht nimmt und stattdessen Mensch und Umwelt schützt. In den nächsten Monaten werden wir daher unsere Aktivitäten zur Kampagne „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“ intensivieren. Über 560.000 Menschen haben bereits die Petition unterschrieben – helfen Sie mit, dass wir vor den EU-Wahlen 600.000 Unterschriften erreichen! Anregungen und Ideen, wie Sie über die Online-Petition hinaus in der Kampagne aktiv werden und sich gegen Sonderklagerechte für Konzerne engagieren können, finden Sie in einem aktuellen Blog-Beitrag.
+ + + Appell an die hessischen Grünen: Nein zu CETA! + + +
Am letzten Samstag trafen sich die hessischen Grünen zur Landesmitgliederversammlung in Frankfurt. Die hessischen Bündnisse im Netzwerk Gerechter Welthandel waren gemeinsam mit Greenpeace vor Ort und erinnerten mit einem Offenen Brief und Bannern daran, dass es – neben den Sonderklagerechten für Konzerne – noch zahlreiche gute und wichtige Gründe gibt, CETA abzulehnen. Auf der Tagesordnung der Mitgliederversammlung standen zwei Anträge zu CETA: Der eine rechtfertigte den bisherigen Schlingerkurs „Nein zu CETA, aber kein Nein zu CETA im Bundesrat“, der andere Antrag forderte Gespräche mit dem Koalitionspartner CDU ein, um eine Enthaltung im Bundesrat zu erreichen. Trotz eindeutiger Appelle im Saal „Echte Grüne würden Gen-Lachs stoppen! Nein zu CETA!“ und der persönlichen Aufforderung an den grünen hessischen Wirtschaftsminister „Tarek, bleib grün!“ stimmte die eindeutige Mehrheit der Mitgliederversammlung dafür, als „verlässliche Partei“ den im Koalitionsvertrag mit der CDU festgelegten Kurs nicht zu verlassen. Es ist also davon auszugehen, dass die hessischen Grünen das Abkommen im Bundesrat nicht scheitern lassen. Die Frankfurter Rundschau berichtete über die Mitgliederversammlung und die Proteste gegen CETA. Alle Informationen zum Offenen Brief der lokalen Bündnisse und Initiativen gibt es unter www.ceta-im-bundesrat.de. In Kürze wird es dort auch für weitere Gruppen und Einzelpersonen möglich sein, den Offenen Brief online zu unterstützen.
+ + + Wahlprüfsteine zur Europawahl + + +
Schon Ende nächster Woche wird das neue EU-Parlament gewählt. Welche Handels- und Investitionspolitik ist von den Parteien und Kandidat*innen in der kommenden Legislaturperiode zu erwarten? Welche Partei steht für ein „Weiter so“ der neoliberalen Globalisierung, welche Partei setzt sich für einen global gerechten und solidarischen Welthandel ein? Wir haben nachgefragt und die Antworten der Parteien auf unserer Webseite veröffentlicht. Wer sich dafür einsetzen will, dass der Einfluss von Konzernen in der EU-Politik – beispielsweise beim Aushandeln von Handelsabkommen – zurückgeht und stattdessen die Zivilgesellschaft gestärkt wird, kann sich an der aktuellen Kampagne „Europa nicht den Konzernen überlassen!“ von LobbyControl beteiligen.
+ + + Verfassungsbeschwerde gegen EU-Singapur + + +
Ein Bündnis aus Mehr Demokratie, Campact und foodwatch reichte gestern eine Verfassungsbeschwerde gegen das EU-Singapur-Handelsabkommen (EUSFTA) ein. 13.303 Bürgerinnen und Bürger hatten sich der Verfassungsbeschwerde unter dem Motto „Für demokratische Handelsabkommen: Stop EU Only!“ angeschlossen. Denn mit dem Abschluss dieses Abkommens ohne die Beteiligung der Parlamente der Mitgliedstaaten überschreitet die Europäische Union ihre Zuständigkeiten. Denn die EU setzt darin ein Ausschuss-System ein, so genannte Vertragsgremien. Diese werden völkerrechtlich bindende Beschlüsse fassen – ohne parlamentarische Kontrolle und damit an den Bürgerinnen und Bürgern vorbei. Das EU-Singapur-Abkommen steht dabei exemplarisch für eine neue Art der Freihandelsabkommen, an denen der Bundestag nicht beteiligt ist. Solche demokratisch nicht-legitimierten Handelsabkommen bestimmen maßgeblich unser Leben mit, sei es bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln oder der Liberalisierung von Dienstleistungen. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich keineswegs „gegen die Europäische Union und auch nicht gegen internationalen Handel“, sagte Roman Huber, Bundesvorstand von Mehr Demokratie, in der gemeinsamen Pressemitteilung. „Gerade weil wir für Europa sind, kritisieren wir die neuen europäischen Handelsverträge“, so Thilo Bode, Geschäftsführer von foodwatch International. Denn diese Abkommen „sind ein Türöffner für einen noch stärkeren Einfluss von Konzerninteressen auf die Politik in Europa – zum Nachteil von Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz“. Nun muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüfen, ob „EU only“ mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist. Weitere Infos sowie Links zur Verfassungsbeschwerde und Hintergrundinformationen gibt es unter www.verfassungsbeschwerde.eu.
+ + + TTIP reloaded + + +
Fast unbeachtet von der Öffentlichkeit fanden letzte Woche Gespräche für ein neues Handelsabkommen der EU mit den USA statt. Grundlage dafür sind zwei Verhandlungsmandate, die der EU-Ministerrat Mitte April verabschiedet hat. Zum ersten Mal in der Geschichte der EU-Handelspolitik wurde die Zustimmung zu den Mandaten nicht im Konsens erreicht, sondern per Mehrheitsbeschluss gegen die Stimme Frankreichs durchgesetzt (Belgien hat sich enthalten). Ein deutliches Zeichen dafür, dass es sich bei TTIP 2.0 um ein umkämpftes Projekt handelt! Frankreich befürchtet unter anderem den Einbezug der Landwirtschaft in die Verhandlungen und damit vor der Wahl zum EU-Parlament das Wiederaufflammen der Diskussionen um Chlorhühnchen, Hormonfleisch & Co. Der Landwirtschaftsbereich ist zwar von den aktuellen EU-Mandaten nicht abgedeckt; könnte jedoch jederzeit über das alte TTIP-Mandat wieder auf dem Verhandlungstisch landen. Dass diese Befürchtung alles andere als aus der Luft gegriffen ist, bestätigte erst kürzlich Gordon Sondland, der US-Botschafter bei der EU: Ein Handelsabkommen der EU mit den USA werde nur unter Einbezug der Landwirtschaft zustande kommen, sagte er nach Informationen des Nachrichtenportal Euractiv. Auch aus zivilgesellschaftlicher Perspektive gibt es deutliche Kritik an den aktuellen Verhandlungen. Zwölf Organisationen, darunter Attac, BUND, Campact und Greenpeace, hatten bereits Anfang April einen Offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Altmaier veröffentlicht. Darin forderten sie, die Verhandlungsmandate der EU-Kommission abzulehnen und „in Deutschland einen breiten Prozess zu gestalten, ob und unter welchen Bedingungen sowie mit welchen Inhalten Verhandlungen mit den USA geführt werden sollen“. Doch offensichtlich haben Bundesregierung und EU-Kommission aus den Protesten gegen intransparente Handelsverhandlungen wenig gelernt: Die Arbeitsgruppe, die die aktuellen Verhandlungen vorbereitete, arbeitete im Geheimen; selbst Informationen über ihre Mitglieder wurden nicht veröffentlicht. Nach Informationen von LobbyControl ist bei den Verhandlungen zur regulatorischen Kooperation zudem unklar, auf der Basis welchen Mandates sie überhaupt stattfinden. Mehr Informationen zur „skandalösen Intransparenz“ sowie der Kritik an regulatorischer Kooperation in Handelsabkommen gibt es im Blogbeitrag von LobbyControl.
+ + + Mercosur + + +
Diese Woche fanden weitere technische Verhandlungen zum geplanten Handelsabkommen der EU mit den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay statt. Aus Sicht der EU-Kommission ist ein politischer Abschluss der Verhandlungen noch während der Amtszeit der Handelskommissarin bis Ende Oktober möglich. Auch die Bundesregierung unterstützt die Verhandlungen weiterhin. Dabei hält die brasilianische Regierung „an ihren Plänen zur weiteren Entwaldung des Amazonas, der Missachtung von Indigenen-Rechten, der Absenkung von Umweltstandards in der Landwirtschaft und im Bergbau sowie der Kündigung des Klimaabkommens“ fest, wie Markus Wolter (Misereor) und Tobias Reichert (Germanwatch) in einem Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau darlegen. Unter diesen Bedingungen halten sie den Abschluss eines Handelsabkommens mit Mercosur für „unverantwortlich“. Auch die Wissenschaft hat sich mittlerweile zu Wort gemeldet: Über 600 europäische Wissenschaftler*innen veröffentlichten, gemeinsam mit zwei großen Dachverbänden der brasilianischen indigenen Bevölkerung, einen Brief im Fachmagazin Science. Darin rufen sie dazu auf, den Schutz der Umwelt und von Menschenrechten in dem Abkommen sicherzustellen. Die EU solle das Mercosur-Abkommen nur abschließen, wenn Brasilien die Rechte der indigenen Bevölkerung respektiert und gemeinsam mit ihr strenge Sozial- und Umweltstandards für Handelsgüter definiert.
+ + + Veröffentlichungen + + +
Videoclips zu Menschenrechtsverletzungen in der globalisierten Wirtschaft
Im April 2013 starben beim Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch 1135 Menschen. Die Fabrikbetreiber hatten die Angestellten gezwungen, die Arbeit aufzunehmen, obwohl am Vortag gefährliche Risse in den Mauern festgestellt worden waren. Der Name Rana Plaza steht seitdem stellvertretend für viele Menschenrechtsverletzungen in der Weltwirtschaft, von denen die meisten jedoch kaum in den Fokus der Medienöffentlichkeit geraten. Attac hat mehrere Videoclips produziert. Sie unterstreichen die Forderung, Menschenrechte entlang der gesamten Lieferkette durchsetzbar zu machen. Die Videoclips sind zu sehen unter
https://youtu.be/W2kUQUQWgpA (Textilindustrie)
https://youtu.be/zRp6457BWgM (Kohleverstromung)
https://youtu.be/DkhGBM4wDFM  (Palmöl)
FactSheet – Mit Konzernklagen gegen Umweltschutz
Handelspolitik und Umweltschutz hängen zusammen! Das FactSheet von BUND, attac, dem Forum Umwelt und Entwicklung und PowerShift bietet einen Überblick über die aktuellen Daten und Fakten zu ISDS-Klagen mit Bezug zu Umwelt. Es zeigt außerdem anhand einiger Beispiele die negativen Auswirkungen von Konzernklagerechten auf den Umweltschutz. Besonders deutlich wird dies im Fall Chevron gegen Ecuador: Chevron hat im Amazonasgebiet in Ecuador eines der schlimmsten Umweltkatastrophen verursacht. Gegen die Zahlungen, die das Unternehmen für die Säuberung der Umwelt leisten sollte, klagte Chevron erfolgreich vor einem Schiedsgericht! Am 21. Mai, dem 6ten Globalen Anti-Chevron-Tag, werden wieder weltweit tausende Menschen gegen das Öl-Unternehmen Chevron protestiert. Das FactSheet steht hier zum Download bereit: https://power-shift.de/wp-content/uploads/2019/05/Mit-Konzernklagen-gegen-Umweltschutz-web.pdf Oder bestellen sie die Druckversion mit einer Email an jeremy.oestreich@power-shift.de
10 Dinge, die du über ISDS wissen solltest
Das aktuelle Flugblatt bietet eine allgemeinverständliche, knappe und präzise Erklärung der zehn wichtigsten Punkte, die man über Investor-Staat-Schiedsverfahren wissen sollte.
Herausgegeben von PowerShift e.V. und Forum Umwelt und Entwicklung
Download unter https://power-shift.de/wp-content/uploads/2019/01/10-Dinge-die-du-%C3%BCber-ISDS-wissen-solltest-Webversion.pdf

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Für den Europäischen Gerichtshof ist CETA mit EU-Recht vereinbar

Gastkommentar von Andreas Fisahn, Professor für öffentliches Recht an der Universität Bielefeld: Handelspakt: Gleiches Recht für Investoren.
Weil die Wallonie der vorläufigen Anwendung von CETA, dem Freihandelsabkommen der EU mit Kanada, nicht zustimmen wollte, hätte die EU CETA beinahe nicht vorläufig anwenden können. Deshalb wurden der Region für ihr Einverständnis einige Zugeständnisse gemacht. So ließ Belgien, von dem die Wallonie ein autonomer Teil ist, CETA vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüfen. Am Dienstag nun hat der EuGH das Ergebnis seiner Überprüfung – in einem Gutachten – bekannt gemacht. Der EuGH prüfte den Investorenschutz, das heißt die Einrichtung eines internationalen Schiedsgerichts für Konzerne auf seine Europarechtskonformität. Gegen die Schiedsgerichte hatte eine internationale Bewegung protestiert, weil über den Eigentumsschutz für Investoren die demokratische Gestaltung von sozialen und Umweltstandards beschränkt werde. Der EuGH prüfte dieses Argument unter dem Stichwort »Autonomie des Europarechts«.
Wie zu erwarten, ist CETA für den EuGH mit EU-Recht vereinbar. Es sei zwar europarechtswidrig, wenn soziale und ökologische Standards durch den Gesetzgeber nicht angehoben werden könnten, ohne Schadensersatzansprüche von kanadischen Investoren auszulösen. CETA habe gegen solche Ansprüche aber Vorkehrungen getroffen. Die Gestaltungsfreiheit der Gesetzgeber in der EU sei ausreichend gewahrt. Die Erfahrung mit bisherigen Freihandelsabkommen zeigen etwas anderes, denn am Ende steht immer eine Abwägung, die der EuGH hier schlicht zu einer Seite, nämlich zugunsten der Demokratie auflöst. Ein CETA-Gericht kann sie aber ebensogut im Sinne des Eigentumsschutzes auflösen.
Der EuGH prüfte außerdem, ob der allgemeine Gleichheitssatz und der Zugang zu den Gerichten gewährleistet ist. Seine Antwort ist beinahe anrührend naiv: Ein kanadischer Investor werde in der EU genauso behandelt wie ein EU-Investor in Kanada und beide hätten den gleichen Zugang zum Schiedsgericht. Dass Investoren anders zu behandeln sind als andere, normale Bürger, setzte der EuGH in größter Selbstverständlichkeit voraus. Ob ein Sondergericht für Investoren zu rechtfertigen ist, kam ihm als Frage nicht in den Sinn. Das verwundert allerdings nicht wirklich. Der EuGH spielt sich seit dem Ende der 1970er Jahre als neoliberaler Herzschrittmacher der EU auf. Diese Funktion hat er auch mit diesem Urteil übernommen, wobei das Gericht offenbar ein konzernorientiertes Konzept des Neoliberalismus vertritt, das die Ungleichheit der Marktteilnehmer – auch auf Seiten des Kapitals – akzeptiert und an dieser Stelle kein Problem mit den vielbeschworenen »Wettbewerbsverzerrungen« hat. Auch andere Staaten der EU schlossen sich im Verfahren vor dem EuGH den rechtlichen Bedenken Belgiens an. So kann man gespannt sein, ob sich diese rechtlichen auch als politische Vorbehalte im Ratifizierungsprozess artikulieren – und ewig lässt sich CETA nicht vorläufig anwenden.

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Netzwerk Gerechter Welthandel – Newsletter April 2019

Liebe Leserinnen und Leser, liebe Interessierte an einer neuen Handelspolitik,
im letzten Newsletter haben wir vom Start der europaweiten Kampagne „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“ berichtet. Mittlerweile unterstützt über eine halbe Million Menschen unsere Petition und setzt sich damit gegen Sonderklagerechte für Konzerne und für verbindliche globale Regeln für Konzerne ein. Diese Woche diskutieren die Vertreter*innen zahlreicher Regierungen in New York über die Zukunft des Investitionsschutzes. Statt der breiten Kritik zu folgen und die ungerechten Konzernklagerechte ein für alle Mal abzuschaffen, versuchen sie diese jedoch auszuweiten: Gestützt auf ein Verhandlungsmandat der Mitgliedsstaaten setzt sich die EU für die Einrichtung eines so genannten multilateralen Investitionsgerichtshofs (MIC) ein. Dieser soll einseitig für Konzerne und Investoren zugänglich sein und Schadensersatzforderungen gegen Staaten ermöglichen, wenn deren Maßnahmen gegen das Interesse von Konzernen verstoßen. Dabei bedrohen Konzernklagerechte schon heute Umwelt- und Verbraucherschutzstandards sowie öffentliche Dienstleistungen. Inwiefern auch die Wasserversorgung bedroht ist, haben wir anlässlich des Weltwassertages am 22. März in einem Blogbeitrag zusammengefasst. Allein in Deutschland haben fast 200.000 Personen unsere Petition unterzeichnet. Wer noch nicht dabei ist, kann die Kampagne jetzt unterstützen unter https://gerechter-welthandel.org/menschenrechte-schuetzen-konzernklagen-stoppen. Für alle, die über eine Unterschrift hinaus in der Kampagne aktiv werden möchten, führen wir am 26./27. April ein Multiplikator*innentraining in Göttingen durch, zu dem wir Sie und Euch herzlich einladen. Mehr Infos auf unserer Webseite.
+ + + TTIP reloaded + + +
Mitte März stimmte das Europaparlament über seine Position zur Aufnahme neuer Verhandlungen zu einem Handelsabkommen mit den USA ab. Der unter der Federführung von Bernd Lange entworfene gemeinsame Entschließungsantrag wurde zwar abgelehnt. Bei der Abstimmung über einzelne Änderungsanträge votierten die Europaabgeordneten jedoch mehrheitlich dafür, die Verhandlungsmandate der EU-Kommission in der jetzigen Fassung und unter den gegebenen Bedingungen abzulehnen. Auch wenn das Parlament hier nur beratende Funktion hat, sollten sich die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten an diesen Beschlüssen orientieren und im Ministerrat gegen die Aufnahme von Verhandlungen entscheiden! Zumal das Europaparlament am selben Tag noch einmal seine Haltung zum Pariser Klimaschutzabkommen bestätigte und eine Entschließung zum Klimawandel verabschiedete. Diese betont, „dass die Klimaschutzziele in allen Politikbereichen der Union, auch in der Handelspolitik, durchgängig berücksichtigt werden müssen“ und fordert deshalb die EU-Kommission „mit Nachdruck“ dazu auf, „dafür Sorge zu tragen, dass alle von der Union unterzeichneten Handelsabkommen vollständig mit dem Übereinkommen von Paris im Einklang stehen, da dadurch nicht nur die weltweiten Maßnahmen zum Klimaschutz unterstützt, sondern auch für alle betroffenen Wirtschaftszweige gleiche Wettbewerbsbedingungen garantiert würden“. Neben dem Rückschritt für die internationalen Klimaverpflichtungen gibt es weitere Kritikpunkte an den geplanten Verhandlungen der EU mit den USA: Die permanente Androhung der USA, Strafzölle auf Autoimporte einzuführen, erzeugt großen Druck und bietet keine guten Voraussetzungen für ausgewogene Verhandlungen. Da außerdem das alte TTIP-Mandat nicht offiziell aufgekündigt wurde, gibt es Anlass zur Befürchtung, dass die in den TTIP-Verhandlungen am stärksten umstrittenen Themen erneut auf dem Verhandlungstisch landen – beispielsweise Landwirtschaft. Darüber hinaus enthalten die Mandatsentwürfe keine Verpflichtung zur Ratifizierung und Umsetzung von Arbeitnehmer*innenrechten, obwohl die USA nur zwei der acht ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert haben. Auch eine ordnungsgemäße Durchführung von Folgeabschätzungen zu Nachhaltigkeitsaspekten, die für Verhandlungen von Handelsverträgen eigentlich üblich sind, ist nicht vorgesehen. Was an den Verhandlungen sonst noch zu kritisieren ist, und welche Interessensvertreter hinter den Kulissen mit einbezogen werden, erklärt ein Blogbeitrag von LobbyControl.
+ + + EuGH entscheidet am 30. April über CETA + + +
Bereits im Herbst 2017 forderte Belgien den Europäische Gerichtshof dazu auf, ein Rechtsgutachten zum EU-Kanada-Abkommen CETA zu erstellen: Der EuGH soll prüfen, ob das Investor-Staat-Schiedsgerichtssystem in CETA mit dem EU-Recht vereinbar ist. Am 30. April wird der EuGH seine Entscheidung fällen. Diese ist für die EU verbindlich – sollten die Richter*innen den CETA-Investitionsschutz für unvereinbar mit dem EU-Recht erklären, könnte er in der aktuellen Form nicht in Kraft treten. Das EuGH-Gutachten ist daher auch wichtig für den Ratifizierungsprozess von CETA in Deutschland sowie für die Frage nach der zukünftigen Ausrichtung des EU-Investitionsschutzes.
+ + + 100 Tage Bolsonaro: Europaabgeordnete kündigen ihr „Nein“ zum EU-Mercosur-Abkommen an + + +
Am 10. April ist der als „Trump der Tropen“ oder „kleine Trump“ bezeichnete neue brasilianische Präsident Jair Bolsonaro einhundert Tage im Amt. Der Schutz des Regenwaldes müsste für die brasilianische Regierung an erster Stelle stehen – nicht nur zur Rettung des Klimas. Doch der wirtschaftsnahen Politik des Präsidenten im Dienste der Agrarlobby geht es ausschließlich um Profit. Die indigene Bevölkerung, deren Zuhause der Regenwald ist, leidet darunter ganz unmittelbar, die Folgekosten trägt der gesamte Erdball. Auch für Menschenrechtsaktivist*innen, Homosexuelle und Transgender, Gewerkschafter*innen und Umweltschützer*innen hat sich die Lage in Brasilien drastisch verschärft. Kann man also mit dem gegenwärtigen brasilianischen Präsidenten, der wie US-Präsident Trump den Austritt aus dem Pariser Klimaschutzabkommen angekündigt hat, noch Freihandelsverträge abschließen? Mit jemandem, der schon in den ersten einhundert Tagen seines Amtes eine Reihe von Maßnahmen ergriffen hat, die zur Verletzung von Land- und Menschenrechten sowie zur Schädigung der Umwelt führen, und die die Grundsätze der EU-Handelsstrategie „Handel für alle“ direkt untergraben? Für die Bundesregierung und die Europäische Kommission ist dies alles kein Problem: Nachdem die Verhandlungen auch bei der 38. Verhandlungsrunde Mitte März nicht abgeschlossen werden konnten, sollen sie im Mai fortgesetzt werden. Widerstand kommt dagegen von einigen wenigen Europaabgeordneten. In einem fraktionsübergreifenden Brief an Handelskommissarin Malmström erklärten grüne, linke und einige sozialdemokratische Abgeordnete am 25. März: „Solange wir keine Garantien haben, dass das Bolsonaro-Regime ein echtes Bekenntnis zu seiner Verantwortung im Rahmen des Pariser Klimaabkommens eingeht, und nicht sichergestellt ist, dass die Rechte der indigenen Bevölkerung in seinem Land uneingeschränkt geschützt sind, werden wir uns nicht einverstanden erklären, einem EU-Mercosur-Handelsabkommen zuzustimmen.“
+ + + Veröffentlichungen + + +
TTIP, CETA, JEFTA. Wie die neuen Freihandelsabkommen Rechtsstaat und Demokratie sowie die zwischenstaatlichen Beziehungen verändern
Vortrag von Siegfried Broß bei der gemeinsamen Veranstaltung der Urania Berlin e.V. und dem Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! am 11. Februar 2019 in Berlin. Herausgegeben vom Berliner Wassertisch, Februar 2019 – http://www.berliner-wassertisch.info/wp-content/uploads/2019/02/BROSS-JFF-2019.pdf
Das Handels-und Investitionsschutzabkommen mit Singapur: Einfallstor für Konzernklagen fossiler Energieunternehmen gegen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Herausgegeben vom BUND, Februar 2019 – https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/ttip_und_ceta/handels_investitionsschutzabkommen_singapur.pdf
EU-Singapur: EU-Kommission nennt Konzerneinfluss „Transparenz“
Eine kritische Bilanz zur Ratifizierung des EU-Singapur Abkommens
Blogbeitrag von LobbyControl, Februar 2019 – https://www.lobbycontrol.de/2019/02/eu-singapur-eu-kommission-nennt-konzerneinfluss-transparenz/
Videos zur Kampagne „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“
Über 25 Organisationen allein aus Deutschland unterstützen die aktuelle Kampagne, die Sonderklagerechte für Konzerne abschaffen und die Straffreiheit von Konzernen beenden will. Mit welchen Gründen, erklären sie in kurzen Videostatements.

https://www.youtube.com/channel/UCxyF_Cz6uYs_44TkdbOTqBw/videos

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Lasst uns ein Bündnis schmieden: von der Jugend bis zu den Senioren, um diese wunderschöne Welt für uns zu erhalten! Schließt Euch der Klage an!

Am 13. Februar 2019 hat das Europäische Parlament das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur (EUSFTA) gebilligt. Kürzlich haben wir unsere Klage gegen JEFTA eingereicht. Die EU-Kommission arbeitet also fleißig weiter. Fast im Minutentakt werden in der EU Freihandelsverträge mit anderen Ländern (Kanada, Japan, Singapur, Vietnam, Australien, Mexiko, Neuseeland etc.) abgeschlossen, um noch mehr Wachstum (in der Medizin heißt Krebs s. Bild) zu erzeugen. Die EU plant etwa 20 ähnliche Verträge. Durch diese Verträge werden stets Ausschüsse gebildet, die die Umsetzung der Verträge überwachen. Diese Ausschüsse tagen geheim und fällen Entscheidungen über unseren Köpfen.  Daher sind sie äußerst undemokratisch. Diese Entscheidungen können wir in keiner Weise verhindern oder korrigieren, denn genauso das EU-Parlament wie der Bundestag werden überhaupt nicht gefragt. Sie sollen nur für die Umsetzung dieser Entscheidungen sorgen. Um die grenzenlose Profitgier zu stillen, wird auf die Begrenztheit unserer Erde in diesen Verträgen überhaupt keine Rücksicht genommen. Sie enthalten auch keine verbindlichen und durchsetzbaren Regeln für den Schutz der Umwelt, des Klimas, der VerbraucherInnen und ArbeitnehmerInnen. Verstöße dagegen  können weder eingeklagt noch bestraft werden. Durch die fehlenden Durchsetzungsmechanismen zum Schutz unserer Um- und Mitwelt wurden die wichtigsten Handelshemmnisse für die Finanzwirtschaft faktisch beseitigt, was die rücksichtslose Ausbeutung unserer Erde sogar in verschiedener Weise beschleunigt. Die Schäden sind jetzt schon enorm. Die Fakten sprechen für sich: -gigantisches Artensterben (z. B. allein in Deutschland 75 % Insektensterben)-Müll im  Weltraum, in den Meeren, Flüssen, Seen, im Grundwasser usw.-Gigantische militärische Aufrüstung-Schere Arm-Reich usw.
Wir sind am besten Wege unsere Lebensgrundlagen zu zerstören. Wenn Änderungen in der Natur erfolgen, so können sie schleichend und fast unbemerkt verlaufen. Häufig wird dann aber irgendwann ein Punkt erreicht, an dem das System kippt und die Änderungen schnell und plötzlich erfolgen. Die Natur lässt nicht mit sich verhandeln. Nur unsere Generation ist noch in der Lage, etwas zu ändern! Das bestätigt auch WWF in seinem neuen Living Planet Report 2018. – https://www.wwf.de/living-planet-report
Wir sollen uns darüber nicht wundern, wenn die Jugend aufsteht, um den Schutz ihrer Lebensgrundlagen einzufordern. Ihre Zukunft ist durch die Freihandelsabkommen neuer Generation ist außerordentlich gefährdet.  Deshalb habe ich beschlossen, für Kinder und Jugendliche die Möglichkeit zu geben, sich meiner neuen Verfassungsbeschwerde gegen EUSFTA (EU-Singapur) anzuschließen. Mit dieser Klage soll auch ein Zeichen gesetzt werde, dass Jung und Alt nur gemeinsam diesen Zerstörungswahn stoppen können. Handel und Technik brauchen ethische Maßstäbe. Und unsere Gesellschaft muss dringend lernen, mehr Empathie für andere Menschen zu entwickeln, um zu überleben. Lasst uns ein Bündnis schmieden: von der Jugend bis zu den Senioren, um diese wunderschöne Welt für uns zu erhalten! Schließt Euch der Klage an! Hier findet ihr die Beitrittsformulare für Kinder/Jugendliche und Erwachsene: www.greenteam-schwabenpower.de/blog/-jetzt-klagen-wir
Auf der Vorderseite der Formulare findet ihr noch eine kleine Erklärung zu der Klage, die ihr gerne ausdrucken und verteilen dürft. Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist kostenlos und es entstehen für Euch keine weiteren Verpflichtungen und/oder Folgen.
Mit herzlichen Grüßen, Marianne Grimmenstein
Appell unterschreiben: https://www.change.org/p/b%C3%BCrgerklage-gegen-ceta/u/24229106

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Wichtige Aktion von MEHR DEMOKRATIE e.V.

Die EU-Kommission trickst und will Proteste gegen Handelsabkommen ins Leere laufen lassen. Ihr Schachzug: Alle zukünftigen Abkommen werden “aufgespalten”. Der Handelsteil wird zu „EU-only“ erklärt. So wird der demokratische Widerstand in den Mitgliedsländern ausgehebelt. Wir meinen: Das verstößt gegen das Grundgesetz. Deshalb klagen wir vor dem Bundesverfassungsgericht. Bitte schließen Sie sich der Beschwerde an!
Jetzt hier die Verfassungsbeschwerde mit unterzeichnen!

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